11.04.2017
AfV Braun e. K.: BaFin ordnet Abwicklung des
unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat dem AfV Braun e. K., 55545 Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 28. März
2017 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.
Der AfV Braun e. K. bot an, bestehende Forderungen aus gekündigten Vermögenanlagen einzuziehen, sie als „Kaufpreis“ für einen zu erwerbenden Diamanten
zunächst einzubehalten und später auszuzahlen.
Mit dem Einzug entsprechender Forderungen, die erst später ratierlich an die Kapitalgeber auszuzahlen sind, betreibt der AfV Braun e. K. das
Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und
vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Pressemitteilung vom 13.01.2017
Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW: Oberlandesgericht Hamm stoppt Abo-Abzocke mit Kochrezepten
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 12 U 52/16) hat rechtskräftig eine Abo-Abzocke mit Kochrezepten gestoppt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale
NRW.
Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20.000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten
möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben". Den Button "Jetzt anmelden" zu drücken, kommt jedoch teuer.
Der Betreiber der Seite, eine "B2B Web Consulting GmbH", verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch
einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.
Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach
richtet sich das Angebot nur an "Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler". Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots
keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.
Doch damit ist nun Schluss. Nach einem nun rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehmen mit dem Betreiben der Webseite gegen
verbraucherschützende Vorschriften. Die B2B Web Consulting GmbH muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten erfüllen – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe
des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen "Kaufen"-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren
müssen.
Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen
abschließen möchte. Die Hinweise auf der Rezepte-Seite seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei.
Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button "Kaufen" fehlt, müssen Verbraucher,
die sich angemeldet haben, nicht zahlen.
Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de eine Rechnung erhalten hat, sollte dieser widersprechen. Die B2B Web
Consulting GmbH sollte aufgefordert werden, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen. Zudem sollte vorsorglich gekündigt werden. Etwaige Zahlungen an das Unternehmen können
zurückgefordert werden. Dabei hilft ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.nrw/b2b). Diese Gegenmaßnahmen verhindern, dass Verbraucher einen negativen
Eintrag bei der Schufa bekommen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
03. Dezember 2015
BGH entscheidet: Im Himbeertee müssen auch Himbeeren drin sein
So entschied aktuell der BGH ( Bundesgerichtshof ) in Karlsruhe in einem Urteil. Es reiche nicht aus, wenn die Zutaten zwar genau
aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber etwas anderes suggeriere. In der Rechtsstreit ging es um einen bereits 2012 aus dem Regal genommenen Früchtetee. Auf der Verpackung war der
Hinweis, dass nur natürliche Zutaten verwendet werden und es waren unter anderem Himbeeren und Vanille abgebildet. Im Tee selbst waren nicht einmal annähernd Spuren von Himbeeren und Vanille zu
ermitteln.
Verbraucher werden nur all zu oft von den Herstellern getäuscht. Gut dass wieder einmal ein Urteil zugunsten der Verbraucher
gesprochen wurde.
30.03.2015
Verbraucherschützer monieren Geschäftspolitik der Sparkassen
Kunden sollen per AGB-Änderung auf Vertriebsvergütung verzichten
Sparkassen konfrontieren ihre Kundinnen und Kunden derzeit mit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die stillschweigend
meist ab dem 15. April 2015 für alle Kunden gelten soll: Mit dieser Änderung sollen Verbraucher auf die Vertriebsvergütungen verzichten, die ihnen eigentlich zustehen. Sparkassenkunden sollten
die Folgen der AGB-Änderung für sich abwägen und Alternativen zum Angebot der Sparkassen prüfen. Darauf machen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg und Stiftung Warentest aufmerksam. Die Verbraucherzentralen stellen einen Musterbrief für den Widerspruch zur Verfügung.
30. Januar
.2015
Salmonellen im
Hackfleisch
Nur 10 von 21
Hackfleischprodukten haben laut dem aktuellen Testergebnis der Stiftung Warentest ( Heft 02/2015 ) gut abgeschnitten. Das beste Testergebnis "gut" ( 1,7 ) lieferte ein Produkt aus der
Frischfleischabteilung einer Supermarkt - Kette.
Nur knapp jedes
zweite gemischte Hackfleisch im Test schnitt gut ab. Viele Produkte enthielten potenziell krankmachende Bakterien, darunter auch antibiotikaresistente Keime.
Von der Stiftung
Warentest wurden 21 gemischte Hackfleischprodukte untersucht, darunter 16 abgepackte Produkte, die mehrere Tage haltbar sind, sowie 5 tagesfrische Hackfleischprodukte, die am Herstellungstag zu
verbrauchen sind. 7 Hackfleischmischungen waren Bio-Produkte. Die Qualitätsurteile lauteten 10 x „gut“, 6 x „befriedigend“ und 5 x „ausreichend“. Als Kriterien dienten Sensorische Beurteilung
(Besonderheiten in Geruch vor der Zubereitung sowie Besonderheiten in Geruch, Geschmack und Mundgefühl nach der Zubereitung), Fleischqualität (Muskelfleischeiweiß, Bindegewebsanteil im
Fleischeiweiß, Fett, Eiweiß), Mikrobiologische Qualität (Krankheitserreger, Verderbnis- und Hygienekeime, auffällige Gehalte an Krankheitserregern, Verderbnis- und Hygienekeimen,
antibiotikaresistente Keime) sowie Verpackung und Deklaration. Bei einer „ausreichenden“ Bewertung der sensorischen Beurteilung oder der mikrobiologischen Qualität konnte das Testurteil maximal
eine halbe Note besser ausfallen.
Im Hackfleisch der
Firma Gut Bartenhof vom Discounter Norma wiesen die Experten sogar Salmonellen nach.
Wir
empfehlen: Ausreichend erhitzen und gut durchbraten. Die meisten Krankheitserreger - auch antibiotikaresistente Keime - sterben beim gründlichen Durchbraten für mindestens 2 Minuten und bei
mindestens 70 Grad Celsius.
Das aktuelle Heft ( 02/2015 ) ist
bis zum 27.02.15 am Kiosk erhältlich.
Die
Testergebnisse:
16 abgepackte
Hackfleischprodukte ( mehrere Tage haltbar ) im Test
1. Bio + Gemischtes Hackfleich (abgepackt) „gut“ (1,8)
2. Aldi Nord / Gut Bio gemischets Hackfleich (abgepackt) „gut“ (2,0)
2. Packlhof gemischtes Bio-Hackfleich (abgepackt) „gut“ (2,0)
4. Lidl / BioTrend
Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,2)
5. Kaufland /
Purland Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,3)
6. Aldi Süd /
Müller Fleisch Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,4)
7. Lidl /
Landjunker Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,5)
8. Eberswalder
Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,8)
9.
Netto-Markendiscount / Gut Ponholz gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,8)
10. Aldi Süd /
Müller Fleisch Gemischtes Bio-Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,9)
11. Edeka / Gut
& Günstig Gemischtes Hackfleisch abgepackte Ware „befriedigend“ (2,9)
12. Aldi Nord /
Bauernglück Gemischtes Hackfleisch (abgepackte Ware) „befriedigend“ (3,1)
13 Dennree /
Königshofer gemischtes Bio-Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)
13. Norma / Gut
Bartenhof gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)
13. Penny /
Mühlenhof gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)
13. Rewe / Ja!
gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)
5 tagesfrische
Hackfleischprodukte ( am Herstellungstag zu verbrauchen ) im Test
1. Edeka
gemischtes Hackfleisch (aus der Frischtheke) „gut“ (1,7)
2. Real / Der
Metzgermeister gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „gut“ (1,9)
3. Kaiser’s
Tengelmann / Birkenhof gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „gut“ (2,4)
4. Karstadt /
Feinkost Perfetto Gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „befriedigend“ (3,1)
5. Galeria Kaufhof
/ Lust auf Genuss Gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „ausreichend“ (3,8)
26. Januar 2015
Sparkasse Ulm - Landgericht stärkt Rechte der Sparer.
Wie schon mehrfach berichtet, kündigen Bausparkassen die Altverträge mit bis zu 4 % Guthaben-zinsen jährlich. Aber
nicht nur Bausparkassen wollen sich von den Altverträgen trennen. Auch Banken versuchen diesen Weg zu gehen. So auch die Sparkasse Ulm.
Die Sparkasse Ulm hatte ein Produkt namens Scala-Vertrag angeboten. Die Verträge sahen vor, dass Kunden für
eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate bis zu 2.500 € monatlich erhöhen konnten. Zusätzlich erhielten die Kunden zum Grundzins einen Bonuszins von bis zu 3,5 %.
Reduzieren konnte der Kunde seine monatliche Sparrate bis auf 25 €.
Kunden die in der Niedrigzinsphase ihre Sparrate auf bis zu 2.500 € monatlich erhöhen wollten, wurde eine
Erhöhung verweigert. Außerdem wurden Verträge von der Sparkasse Ulm gekündigt, wenn die Kunden ein Angebot auf eine Umstellung in ein schlechteres Produkt nicht angenommen haben.
Dagegen haben mehrere Kunden geklagt und vor dem Landgericht Ulm nun Recht bekommen. Die Sparkasse Ulm
kündigte an das Urteil zu prüfen und dann über Rechtsmittel zu entscheiden.
Wir sind der Auffassung, dass auch die Finanzinstitute Verträge einhalten müssen. Wäre es umgekehrt gewesen und die
Zinsen wären auf das doppelte gestiegen, hätte die Sparkasse Ulm ihre Kunden auch nicht aus den Verträgen gelassen um einen lukrativeren Vertrag abschließen zu können. Hier hätte die Sparkasse
Ulm auf Einhaltung geklagt.
Ab 01. September 2014 erhalten auch Staubsauger ein Energie-Label der Europäischen Union.
Staubsauger können viel Strom verbrauchen, sie können laut sein und sie können trotz allem schlecht saugen bzw. sauber machen. Wer kennt das Problem nicht. Es ist nicht einfach, einen guten
Staubsauger im Geschäft zu erkennen. Sie können sich im Grunde nur an der Wattzahl orientieren, in der Hoffnung, dass ein starker Motor auch einen guten Staubsauger ausmacht. Aber hohe Wattzahlen
bedeuten u. U. höheren Verbrauch, aber nicht unbedingt bessere Reinigungsergebnisse. Das soll sich jetzt ändern.
Bis zum 01.09.14 bekommen Käufer nun ein Instrument an die Hand, mit dem sich Staub-sauger besser vergleichen lassen. Die erste Stufe der EU-Label-Verordnung tritt zum 01.09.14 in Kraft. Wie
Kühlschränke oder Waschmaschinen werden dann auch Staubsauger mit einem Energie-Label versehen.
Es zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Stromverbrauch. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Verordnung für Staubsauger begrenzt. Die maximale
Nennleistungsaufnahme muss unter 1600 Watt liegen. Ab 2017 muss sie sogar unter 900 Watt liegen.
Somit darf ein Staubsauger, der am 01.09.14 in den Handel kommt, bei Standardnutzung nicht mehr als 62 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen und sie ist klar definiert. Es wurde von
einer Wohnung von 87 qm Wohnfläche ausgegangen, in der pro Jahr 50 Reinigungsvorgänge durchgeführt werden. Also einmal pro Woche saugen.
Ein Staubsauger, der der Effizienzklasse A unterliegt, darf maximal 28 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.
Weiterhin muss die Staubaufnahme vermerkt werden. Sie umfasst die Klassen A bis G und ist unterteilt nach Teppichen und Hartböden. Auch die Staubemission der Geräte ist klassifiziert. Dazu kommen
noch Angaben über Lautstärke und Dezibel.
Das neue Label muss ab 01. September auf jedem neu in den Handel gebrachten Gerät aufgebracht sein, egal ob im Handel vor Ort, oder im Onlinehandel.
Alle 9 Jahre kaufen die Deutschen im Schnitt einen neuen Staubsauger. Dass nun viele Staubsauger ausgewechselt werden, ist kaum zu erwarten. Der Einsparungseffekt ist eher gering. Ein
2400-Watt-Gerät, das eine Stunde pro Woche genutzt wird, benötigt ca. 40 €
Stromkosten pro Jahr. Ein Energiespargerät mit 1500 Watt benötigt ca. 27 € Stromkosten, also ca. 13 € weiniger. Ob sich dafür eine Neuanschaffung lohnt, oder Sie besser warten bis eh ein
neuer Staubsauger angeschafft muss, das muss jeder für sich selbst entscheiden.