11.04.2017

 

AfV Braun e. K.: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

 

Die BaFin hat dem AfV Braun e. K., 55545 Bad Kreuznach, mit Bescheid vom 28. März 2017 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben.

 

Der AfV Braun e. K. bot an, bestehende Forderungen aus gekündigten Vermögenanlagen einzuziehen, sie als „Kaufpreis“ für einen zu erwerbenden Diamanten zunächst einzubehalten und später auszuzahlen.

 

Mit dem Einzug entsprechender Forderungen, die erst später ratierlich an die Kapitalgeber auszuzahlen sind, betreibt der AfV Braun e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

 

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

 

Pressemitteilung vom 13.01.2017

         

Nach Klage der Verbraucherzentrale NRW: Oberlandesgericht Hamm stoppt Abo-Abzocke mit Kochrezepten

 

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 12 U 52/16) hat rechtskräftig eine Abo-Abzocke mit Kochrezepten gestoppt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW.

Auf der Internetseite www.profi-kochrezepte.de finden sich laut Darstellung der Betreiber mehr als 20.000 Rezepte. Wer danach backen, kochen, oder braten möchte, muss zuvor unter der Angabe persönlicher Daten einen "Zugang erwerben". Den Button "Jetzt anmelden" zu drücken, kommt jedoch teuer.

 

Der Betreiber der Seite, eine "B2B Web Consulting GmbH", verschickte Rechnungen über fast 240 Euro. Und im folgenden Jahr wollte die Firma den Betrag noch einmal kassieren. Denn aus ihrer Sicht war mit dem Klick ein zwei Jahre laufender Vertrag zustande gekommen.

Tatsächlich gab es auf der Internetseite einen Hinweis auf den Vertrag – aber klein und unscheinbar in einem Fließtext am linken und rechten Rand. Danach richtet sich das Angebot nur an "Firmen, Gewerbetreibende, Vereine, Handwerksbetriebe, Behörden oder selbständige Freiberufler". Aber es war seitens des Betreibers des Online-Angebots keineswegs ausgeschlossen, dass sich auch Privatpersonen anmelden können – und damit in die Falle tappen.

 

Doch damit ist nun Schluss. Nach einem nun rechtskräftigen Urteil des OLG Hamm verstoße das Unternehmen mit dem Betreiben der Webseite gegen verbraucherschützende Vorschriften. Die B2B Web Consulting GmbH muss gegenüber Verbrauchern gesetzliche Informationspflichten erfüllen – wie zum Beispiel die klare und verständliche Angabe des Preises. Dazu gehört auch, einen eindeutigen "Kaufen"-Button zu präsentieren. Außerdem hätte sie Verbraucher über das bei Online-Verträgen zustehende Widerrufsrecht informieren müssen.

 

Die Informationspflichten entfallen nur, wenn aus dem Angebot klar hervorgeht, dass der Unternehmer ausschließlich Verträge mit anderen Unternehmen abschließen möchte. Die Hinweise auf der Rezepte-Seite seien jedoch so versteckt, dass mit einer Kenntnisnahme durch Verbraucher nicht zu rechnen sei.

 

Wegen des versteckten Hinweises auf die Kosten und weil ein unmissverständlich gestalteter und beschrifteter Button "Kaufen" fehlt, müssen Verbraucher, die sich angemeldet haben, nicht zahlen.

 

Die Verbraucherzentrale NRW rät: Wer nach der Registrierung auf profi-kochrezepte.de eine Rechnung erhalten hat, sollte dieser widersprechen. Die B2B Web Consulting GmbH sollte aufgefordert werden, einen wirksamen Vertragsschluss nachzuweisen. Zudem sollte vorsorglich gekündigt werden. Etwaige Zahlungen an das Unternehmen können zurückgefordert werden. Dabei hilft ein kostenloser Musterbrief der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.nrw/b2b). Diese Gegenmaßnahmen verhindern, dass Verbraucher einen negativen Eintrag bei der Schufa bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

03. Dezember 2015



BGH entscheidet: Im Himbeertee müssen auch Himbeeren drin sein


So entschied aktuell der BGH ( Bundesgerichtshof ) in Karlsruhe in einem Urteil. Es reiche nicht aus, wenn die Zutaten zwar genau aufgeführt seien, die Aufmachung der Verpackung aber etwas anderes suggeriere. In der Rechtsstreit ging es um einen bereits 2012 aus dem Regal genommenen Früchtetee. Auf der Verpackung war der Hinweis, dass nur natürliche Zutaten verwendet werden und es waren unter anderem Himbeeren und Vanille abgebildet. Im Tee selbst waren nicht einmal annähernd Spuren von Himbeeren und Vanille zu ermitteln.


Verbraucher werden nur all zu oft von den Herstellern getäuscht. Gut dass wieder einmal ein Urteil zugunsten der Verbraucher gesprochen wurde.

30.03.2015


Verbraucherschützer monieren Geschäftspolitik der Sparkassen

Kunden sollen per AGB-Änderung auf Vertriebsvergütung verzichten


Sparkassen konfrontieren ihre Kundinnen und Kunden derzeit mit einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die stillschweigend meist ab dem 15. April 2015 für alle Kunden gelten soll: Mit dieser Änderung sollen Verbraucher auf die Vertriebsvergütungen verzichten, die ihnen eigentlich zustehen. Sparkassenkunden sollten die Folgen der AGB-Änderung für sich abwägen und Alternativen zum Angebot der Sparkassen prüfen. Darauf machen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Stiftung Warentest aufmerksam. Die Verbraucherzentralen stellen einen Musterbrief für den Widerspruch zur Verfügung.


30. Januar .2015


Salmonellen im Hackfleisch


Nur 10 von 21 Hackfleischprodukten haben laut dem aktuellen Testergebnis der Stiftung Warentest ( Heft 02/2015 ) gut abgeschnitten. Das beste Testergebnis "gut" ( 1,7 ) lieferte ein Produkt aus der Frischfleischabteilung einer Supermarkt - Kette.


Nur knapp jedes zweite gemischte Hackfleisch im Test schnitt gut ab. Viele Produkte enthielten potenziell krankmachende Bakterien, darunter auch antibiotikaresistente Keime.


Von der Stiftung Warentest wurden 21 gemischte Hackfleischprodukte untersucht, darunter 16 abgepackte Produkte, die mehrere Tage haltbar sind, sowie 5 tagesfrische Hackfleischprodukte, die am Herstellungstag zu verbrauchen sind. 7 Hackfleischmischungen waren Bio-Produkte. Die Qualitätsurteile lauteten 10 x „gut“, 6 x „befriedigend“ und 5 x „ausreichend“. Als Kriterien dienten Sensorische Beurteilung (Besonderheiten in Geruch vor der Zubereitung sowie Besonderheiten in Geruch, Geschmack und Mundgefühl nach der Zubereitung), Fleischqualität (Muskelfleischeiweiß, Bindegewebsanteil im Fleischeiweiß, Fett, Eiweiß), Mikrobiologische Qualität (Krankheitserreger, Verderbnis- und Hygienekeime, auffällige Gehalte an Krankheitserregern, Verderbnis- und Hygienekeimen, antibiotikaresistente Keime) sowie Verpackung und Deklaration. Bei einer „ausreichenden“ Bewertung der sensorischen Beurteilung oder der mikrobiologischen Qualität konnte das Testurteil maximal eine halbe Note besser ausfallen.


Im Hackfleisch der Firma Gut Bartenhof vom Discounter Norma wiesen die Experten sogar Salmonellen nach.


Wir empfehlen: Ausreichend erhitzen und gut durchbraten. Die meisten Krankheitserreger - auch antibiotikaresistente Keime - sterben beim gründlichen Durchbraten  für mindestens 2 Minuten und bei mindestens 70 Grad Celsius.


Das aktuelle Heft ( 02/2015 ) ist bis zum 27.02.15 am Kiosk erhältlich.


Die Testergebnisse:


16 abgepackte Hackfleischprodukte ( mehrere Tage haltbar ) im Test


1.  Bio + Gemischtes Hackfleich (abgepackt) „gut“ (1,8)

2.  Aldi Nord / Gut Bio gemischets Hackfleich (abgepackt) „gut“ (2,0)

2.  Packlhof gemischtes Bio-Hackfleich (abgepackt) „gut“ (2,0)

4. Lidl / BioTrend Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,2)

5. Kaufland / Purland Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,3)

6. Aldi Süd / Müller Fleisch  Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,4)

7. Lidl / Landjunker Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „gut“ (2,5)

8. Eberswalder Gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,8)

9. Netto-Markendiscount / Gut Ponholz gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,8)

10. Aldi Süd / Müller Fleisch Gemischtes Bio-Hackfleisch (abgepackt) „befriedigend“ (2,9)

11. Edeka / Gut & Günstig Gemischtes Hackfleisch abgepackte Ware „befriedigend“ (2,9)

12. Aldi Nord / Bauernglück Gemischtes Hackfleisch (abgepackte Ware) „befriedigend“ (3,1)

13 Dennree / Königshofer gemischtes Bio-Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)

13. Norma / Gut Bartenhof gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)

13. Penny / Mühlenhof gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)

13. Rewe / Ja! gemischtes Hackfleisch (abgepackt) „ausreichend“ (4,0)


5 tagesfrische Hackfleischprodukte ( am Herstellungstag  zu verbrauchen ) im Test


1. Edeka gemischtes Hackfleisch (aus der Frischtheke) „gut“ (1,7)

2. Real / Der Metzgermeister gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „gut“ (1,9)

3. Kaiser’s Tengelmann / Birkenhof gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „gut“ (2,4)

4. Karstadt / Feinkost Perfetto Gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „befriedigend“ (3,1)

5. Galeria Kaufhof / Lust auf Genuss Gemischtes Hackfleisch (aus der Frischetheke) „ausreichend“ (3,8)

 

 

26. Januar 2015

 

Sparkasse Ulm - Landgericht stärkt Rechte der Sparer.

 

Wie schon mehrfach berichtet, kündigen Bausparkassen die Altverträge mit bis zu 4 % Guthaben-zinsen jährlich. Aber nicht nur Bausparkassen wollen sich von den Altverträgen trennen. Auch Banken versuchen diesen Weg zu gehen. So auch die Sparkasse Ulm.

 

Die Sparkasse Ulm hatte ein Produkt namens Scala-Vertrag angeboten. Die Verträge sahen vor,  dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate bis zu 2.500 € monatlich erhöhen konnten. Zusätzlich erhielten die Kunden zum Grundzins einen Bonuszins  von bis zu 3,5 %. Reduzieren konnte der Kunde seine monatliche Sparrate bis auf 25 €.

 

Kunden die in der Niedrigzinsphase ihre Sparrate auf bis zu 2.500 € monatlich erhöhen wollten, wurde eine Erhöhung verweigert. Außerdem wurden Verträge von der Sparkasse Ulm gekündigt, wenn die Kunden ein Angebot auf eine Umstellung in ein schlechteres Produkt nicht angenommen haben.

 

Dagegen haben mehrere Kunden geklagt und vor dem Landgericht Ulm nun Recht bekommen. Die Sparkasse Ulm  kündigte an das Urteil zu prüfen und dann über Rechtsmittel zu entscheiden.

 

Wir sind der Auffassung, dass auch die Finanzinstitute Verträge einhalten müssen. Wäre es umgekehrt gewesen und die Zinsen wären auf das doppelte gestiegen, hätte die Sparkasse Ulm ihre Kunden auch nicht aus den Verträgen gelassen um einen lukrativeren Vertrag abschließen zu können. Hier hätte die Sparkasse Ulm auf Einhaltung geklagt.



Ab 01. September 2014 erhalten auch Staubsauger ein Energie-Label der Europäischen Union.

 

Staubsauger können viel Strom verbrauchen, sie können laut sein und sie können trotz allem schlecht saugen bzw. sauber machen. Wer kennt das Problem nicht. Es ist nicht einfach, einen guten Staubsauger im Geschäft zu erkennen. Sie können sich im Grunde nur an der Wattzahl orientieren, in der Hoffnung, dass ein starker Motor auch einen guten Staubsauger ausmacht. Aber hohe Wattzahlen bedeuten u. U. höheren Verbrauch, aber nicht unbedingt bessere Reinigungsergebnisse. Das soll sich jetzt ändern.

 

Bis zum 01.09.14 bekommen Käufer nun ein Instrument an die Hand, mit dem sich Staub-sauger besser vergleichen lassen. Die erste Stufe der EU-Label-Verordnung tritt zum 01.09.14 in Kraft. Wie Kühlschränke oder Waschmaschinen werden dann auch Staubsauger mit einem Energie-Label versehen.

 

Es zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Stromverbrauch. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Verordnung für Staubsauger begrenzt. Die maximale Nennleistungsaufnahme muss unter 1600 Watt liegen. Ab 2017 muss sie sogar unter 900 Watt liegen.

 

Somit darf ein Staubsauger, der am 01.09.14 in den Handel kommt, bei Standardnutzung nicht mehr als 62  Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen und sie ist klar definiert.  Es wurde von einer Wohnung von 87 qm Wohnfläche ausgegangen, in der pro Jahr 50 Reinigungsvorgänge durchgeführt werden. Also einmal pro Woche saugen. 

 

Ein Staubsauger, der der Effizienzklasse A unterliegt, darf maximal 28 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen.

 

Weiterhin muss die Staubaufnahme vermerkt werden. Sie umfasst die Klassen A bis G und ist unterteilt nach Teppichen und Hartböden. Auch die Staubemission der Geräte ist klassifiziert. Dazu kommen noch Angaben über Lautstärke und Dezibel.

 

Das neue Label muss ab 01. September auf jedem neu in den Handel gebrachten Gerät aufgebracht sein, egal ob im Handel vor Ort, oder im Onlinehandel.

 

Alle 9 Jahre kaufen die Deutschen im Schnitt einen neuen Staubsauger.  Dass nun viele Staubsauger ausgewechselt werden, ist kaum zu erwarten. Der Einsparungseffekt ist eher gering.  Ein 2400-Watt-Gerät, das eine Stunde pro Woche genutzt wird, benötigt ca. 40 €

Stromkosten pro Jahr. Ein Energiespargerät mit 1500 Watt  benötigt ca. 27 € Stromkosten, also ca. 13 € weiniger. Ob sich dafür eine Neuanschaffung lohnt, oder Sie besser warten bis eh ein neuer Staubsauger angeschafft muss, das muss jeder für sich selbst entscheiden.

 

Wegen den Regulierungen im Finanzbereich suchen viele Vermittler nach unregulierten Produkten.

 

Deshalb sprießen die Goldvertriebe wie die Pilze aus dem Boden . Wir werden uns in Kürze dem Thema widmen und prüfen welche Firmen und Produkte gut sind und von welchen Sie besser die Finger lassen.