Cosma-Firmengruppe

Insolvenz und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs

22.12.2016: Razzia durch Staatsanwaltschaft Mannheim

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim (Schwerpunktabteilung Wirtschaftskriminalität) in einer Pressemitteilung vom 21.12.2016 mitteilt, fanden vor den Weihnachtsfeiertagen eine Reihe von Durchsuchungsmaßnahmen in den Büroräumlichkeiten der Cosma-Firmengruppe (COSMA Deutschland AG, COSMA Service GmbH und COSMA Verwaltungs GmbH) statt.

Hintergrund hierfür ist, dass gegen mehrere Hauptverantwortliche der Unternehmensgruppe wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges Ermittlungsverfahren geführt werden. Einer der Hauptverantwortlichen wurde in Untersuchungshaft genommen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Verantwortlichen vor seit Ende 2014 Anleger durch unzutreffende Angaben im Hinblick auf die Sicherheit und die zu erwartende Rendite der vertriebenen Goldanlagemodelle getäuscht zu haben. Die Unternehmensgruppe hatte von Anlegern Kapital eingesammelt und ihnen versprochen, dieses zu 70 % in physischem Gold anzulegen. Das übrige Kapital sollte in das Umlaufvermögen der Unternehmensgruppe übertragen werden, um damit die versprochene Rendite von 8 % pro Jahr zu erzielen.

Nach dem Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft gibt es konkrete Erkenntnisse, dass das Kapital der Anleger nicht in der versprochen in Höhe zum Kauf von Gold verwendet wurde bzw. soweit Gold erworben wurde, dieses nicht in der vertraglich zugesagten Höhe als Sonder-vermögen für die einzelnen Anleger verwahrt wurde. Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte weiter mit, dass bis dato ein tragfähiges Konzept zur Erwirtschaftung der den Anlegern zugesagten Rendite nicht feststellbar sei.

Es ist zu befürchten, dass Anlegern aufgrund der dramatischen Entwicklung ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals droht.

Anleger sollten daher zeitnah handeln, um mögliche Ansprüche zu sichern. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Mannheim gehen wir davon aus, dass Schadensersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen aufgrund des im Raume stehenden Kapitalanlagebetrugs durchgesetzt werden können.

Zur Sicherung dieser Ansprüche und zur Vermeidung dass Vermögen durch die Hauptverantwortlichen der Cosma-Unternehmensgruppe beiseite geschafft werden kann, empfehlen wir einen Anwalt zu konsultieren und die Einleitung eines Arrestverfahrens und die Erwirkung eines Arrestbefehls zu beantragen. Hierdurch kann der Anleger eine schnellen Titel erwirken, aus dem in das gesamte Vermögen der Verantwortlichen vollstreckt werden kann.

Weiterhin sollten Anleger durch einen Anwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche auch gegenüber den beratenden Vermittler geltend gemacht werden können

14.12.2016: Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Am 14.12.2016 wurde mit Beschlüssen des Amtsgerichts Karlsruhe (Insolvenzgericht ) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der folgenden Unternehmen der Cosma-Unternehmensgruppe eröffnet:

-       COSMA Deutschland AG (AZ: 101 IN 1026/16

-       COSMA Service GmbH ( AZ: 101 IN 1027/16

-       COSMA Verwaltungs GmbH (101 IN 1028/16

 

Betroffenen Anlegern ist anzuraten nach Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens Ansprüche und Forderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter zu Insolvenztabelle anzumelden. Da es bei der Anmeldung häufig zu Fehlern kommt und hierdurch mögliche Ansprüche verloren gehen können, ist es ratsam, zur Vermeidung von Nachteilen, auch hier die Einholung anwaltlicher Hilfe.

Nun hat es wieder einen Anbieter von Goldanlagen erwischt. Sie kennen unsere Meinung zu Goldanlagen. Wir befürworten diese grundsätzlich. Entscheidend ist allerdings immer der richtige Anbieter. Wir haben vor über einem Jahr auch vor der BWF Stiftung gewarnt und haben leider Recht gehabt.

Wir können immer wieder nur darauf hinweisen, dass Sie genau prüfen müssen bei welchem Anbieter Sie Vertragspartner werden. In unseren Vergleichen der Anbieter halten wir nur eine Firma für empfehlenswert. Die OPHIRA Handelshaus GmbH aus Adelsheim bietet verschiedene Modelle an. So findet sich für jeden Kunden eine Lösung. Seit Gründung der OPHIRA werden Auslieferung der Gold- und/oder Silberbestände favorisiert. "Sparpläne" werden ab 10 € monatlich in Gold- oder Silberbarren angeboten. Es gibt keine Laufzeit, die Verträge können jederzeit ausgesetzt, reduziert, erhöht oder gekündigt werden.

Beim Produkt Strategie Plus erhalten Sie einen Anteil des Handelsgewinns der OPHIRA in Höhe von bis zu 0,6 % monatlich. Das Gold wird zu 100 % an Sie ausgeliefert oder lassen es als Sondervermögen bei der OPHIRA lagern. 

Es lohnt sich die Produkte der genau anzuschauen.

 

 

21. Juli 2015

 

Pro Ventus GmbH: BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pro Ventus GmbH, Großostheim, mit Bescheid vom 3. Juli 2015 die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder aufgegeben.

 

Die Pro Ventus GmbH bot Anlegern den Erwerb von physischen Edelmetallen in Gestalt von Silbermünzen an. Verbunden mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH, 8400 Winterthur (Schweiz), vertraglich dazu, die vom Anleger erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, gegebenenfalls den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen.

 

Dieses Anlageangebot ist ein einheitliches Geldanlagemodell, bei dem das Rückkaufsversprechen der Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen ist. Mit dieser Geschäftstätigkeit betreibt die Pro Ventus GmbH das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Pro Ventus GmbH ist verpflichtet, das Einlagengeschäft durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.

 

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

 

 

 

 

13. März 2015 

 

 

BFW - Stiftung: Was Sie jetzt tun sollten

 

Leider haben wir von den der Generalstaatsanwaltschaft Berlin trotz Anfrage noch keine Antwort erhalten. Wir wollten über den Stand der Dinge und natürlich darüber informiert werden, ob wirklich nur 200 KG echtes Gold bei den ca. 4 Tonnen beschlagnahmten Gold dabei waren.

 

Über befreundete Informationsdienste haben wir allerdings erfahren, dass nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft diese bestätigt hat, dass nur ca. 5 % echtes Gold vorhanden sein soll.

 

Der Abwickler, Dr. Bernsau, Frankfurt, hat am 12.03.15 auf seiner Website nur veröffentlicht, dass ihm erst nach Abschluss der ersten Prüfungsmaßnahmen alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das kann noch dauern, weshalb wir Ihnen nun empfehlen, doch einen Anwalt einzuschalten. Suchen Sie sich einen guten Anwalt, der unverzüglich einen Arrest des Goldes und evtl. von Geldbeträgen beantragt. Hier gilt die Regel: "Wer zuerst kommt, malt zuerst". Bei der Abwicklung ist das anders, da gilt gleiches Recht für alle.

 

In nächster Zeit wird Herr Rechtsanwalt Dr. Bernsau alle Kunden der BWF anschreiben und eine Forderungsaufstellung anfordern. Vermutlich wird es keine große Quote für die Anleger geben und Anleger sollten sich schon einmal darauf einstellen.

 

Welche Haftungsansprüche bestehen?

 

Unternehmenshaftung:

 

Trotz Veruntreuung durch die BWF Verantwortlichen wird für die Anleger nicht viel zu holen sein.

 

Managerhaftung:

 

Wenn die Unternehmensverantwortlichen im Zusammenhang mit der Durchführung der Geschäfte Straftaten begehen oder drittschützende Schutzgesetzt verletzen, haften sie nach der aktuelleren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit dem Privatvermögen.

 

Vermittlerhaftung:

 

Nach Ansicht der BaFin betrieb die BWF Stiftung eine Einlagegeschäft, wofür eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich gewesen wäre. Diese Erlaubnis lag nicht vor, weshalb die BaFin die Rückabwicklung anordnete. Somit handelte es sich bei der Vermittlung nicht um ein klassisches Handels-geschäft, sondern um eine Vermittlung nach dem Vermögensanlagegesetz. Für diese Vermittlung muss der Vermittler eine Erlaubnis nach §34f GewO besitzen, eine Plausibilitätsprüfung machen und ein Beratungsprotokoll erstellen. Selbst wenn Ihr Vermittler eine Zulassung nach §34f Abs. 1 S. 1 GewO Nr. 3. Hier handelt es um sonstige Vermögens-anlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagegesetzes. Sollte Ihr Vermittler diese nicht besitzen, gibt es weitere rechtliche Probleme mit der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

 

"Den letzten beißen immer die Hunde" sagt ein Sprichwort. Das sind in solchen Fällen immer die Vermittler. Ehrlich gesagt tun uns diese auf der einen Seite ja leid, weil sie für etwas eintreten müssen, wofür sie nicht verantwortlich sind. Auf der anderen Seite hätten Sie als Kunde nicht investiert, wenn der Vermittler das ganze nicht als solide, seriöse und sichere Anlage angeboten hätte. Wenn der Vermittler seine Hausaufgaben richtig gemacht hätte, wäre er kein Vermittler der BWF geworden und würde nicht in die Haftung genommen werden.

 

 

12.März 2015

 

 

US - Tochter der Deutschen Bank fällt bei Stresstest der Fed durch

 

 

Deutschland größtes Bankhaus - die Deutsche Bank - gerät in Amerika weiter unter Druck. Beim zweiten Teil des jährlichen Stresstests hat die US-Tochter nicht bestanden. Das teile die Fed am Mittwoch nach Börsenschluss mit.

 

 

 

10. März 2015

 

Neues von der BWF Stiftung

 

Nach bisher unbestätigten Berichten soll laut Staatsanwaltschaft Berlin von den ca. 4 Tonnen Gold nur 200 kg echt sein. Bei dem Rest soll es sich um Fälschungen handeln. Geliefert wurde das Gold an die BWF durch eine Schweizer Firma.

 

Wir warten diesbezüglich noch auf eine Bestätigung der Staatsanwaltschaft. in Berlin. Sollte das zutreffen beträgt der aktuelle Wert nur ca.  6.700.000 €. Die ca. 6500 Anleger haben ca. 48 Millionen investiert. unbekannt ist auch noch, ob es sich dabei um Gold der BWF, oder um eingelagertes Gold von anderen Kunden handelt.

 

Wenn es Gold anderer Kunden ist, haben die BWF Anleger keinen Anspruch darauf.

 

10. März 2015

Wie geht es weiter bei der BWF Stiftung?

 - Warnung vor Interessengemeinschaften, Detektiven und Anwälten

 die Ihnen versprechen Ihr Geld zurückzuholen -

 

Wie bereits am 25.02.15 auf dieser Seite berichtet, hatte die BaFin ( Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ) der BWF Stiftung das unerlaubte Einlagengeschäft untersagt und zur Rückabwicklung aufgefordert.

Nur wenige Stunden später wurden mehrere Räume der BWF Stiftung durchsucht und ca. 4 Tonnen Gold beschlagnahmt. Weiterhin wurden die Konten für die BWF gesperrt.

 

Was die BaFin dazu veranlasst hat, darüber kann nur spekuliert werden. Die BWF befand sich bereits in Rückabwicklung und die ersten Gelder sollten bereits ausbezahlt worden sein. So wurde es uns von einigen Vermittlern mitgeteilt. Allerdings war uns das nicht nachprüfbar.

 

Wir hatten dazu von Anfang Zweifel und glaubten nicht daran, dass die BWF sämtliche Einlagegelder zurückzahlen kann.

 

Nun bleibt abzuwarten, was die Prüfung des Goldes durch die Behörden ergibt. Die beschlagnahmte Goldmenge wurde zur Bundesbank gebracht und dort eingelagert. Hier sollte sehr zügig die Möglichkeit der Prüfung bestehen.

 

Vermutlich wird es aber sehr lange dauern, weil die Mühlen der Justiz langsam mahlen.

 

Nachdem festgestellt ist ob es sich um echtes Gold handelt, müssen die Behörden noch die Eigentumsverhältnisse prüfen. nach unseren Informationen befand sich im Tresor der BWF nicht nur BWF Gold ( Gold der Kunden ) sondern auch Gold von anderen Kunden. Diese haben natürlich einen rechtlichen Anspruch darauf, weil sie es dort nur eingelagert hatten. Was übrig bleibt ist abzuwarten.

 

Beim aktuellen Goldpreis ( 10.03.2015, 9.30 Uhr MEZ ) hätten die ca. 4 Tonnen Gold einen Marktwert von ca. 137.000.000 €. Die Ansprüche der BFW Anleger betragen ca. 48.000.000 €.

 

Aber es bleibt abzuwarten, was die Prüfung des Goldes ergibt und welche Ansprüche die anderen Eigentümer geltend machen. Im schlimmsten Fall handelt sich zum größten Teil um Falschgold, oder das ganze Gold gehört nicht den BWF Anlegern.

 

Wie immer in solchen Fällen jagen nun schon die Haifische im Becken den BWF Kunden. Im Internet finden sich viele Interessengemeinschaften und Anwaltskanzleien, die nun den BWF Kunden anbieten sich um deren Ansprüche zu kümmern. Und alle haben natürlich schon rechtzeitig davor gewarnt. Sogar Detektive bieten ihre Hilfe an verschwundene Vermögenswerte aufzufinden. Es gäbe verlässliche Hinweise.

 

Bevor das Gold nicht geprüft ist und der Abwickler, Herr Dr. Bernsau, die Ansprüche der Anleger sowie die Vermögenswerte nicht kennt, passiert gar nichts. Vollkommen egal welcher Anwalt, Detektiv oder welche Interessen-gemeinschaft sich an ihn wendet. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die BWF durch die Untersagung mit neuen Produkten an den Markt kam. Diese Anleger haben ebenfalls Ansprüche und werden diese geltend machen.

 

Es bleibt spannend. Zuviel Hoffnung sollten sie sich nicht machen und viel Zeit mitbringen. Erfahrungsgemäß dauert so eine Abwicklung mindestens 1 – 2 Jahre.

 

Lassen Sie sich nicht einlullen von Interessengemeinschaften, Detektiven oder Anwälten die Ihnen helfen wollen. Das ist Geld zum Fenster hinausgeworfen. Auch wenn Sie nur einen kleinen Betrag von z. B. 150 € bezahlen, sind das bei nur 1.000 Kunden 150.000 €. Und ganz schnell ist das Geld aufgebraucht- Für Reisen ins Ausland, Bestechungsgelder an Bankberater die verraten sollen wie viel Geld auf welchen Konten im Ausland liegt usw. Dann wird man fündig, benötigt aber frisches Geld, weil die Erstinvestition schon aufgebraucht ist. Also wird man Sie bitten noch einmal 200 € nachzuschießen, damit die Möglichkeit besteht diese Konten aufzufinden. Aber auch das wird nichts bringen. Also sollen Sie wieder zahlen usw., usw. Es werden dann zwar immer weniger die zahlen, aber das System bleibt lange Zeit am Leben.

 

Solche Systeme wurden in der Vergangenheit schon oft praktiziert, bringen Ihnen aber nichts. Warten Sie ab bis der Abwickler seine Hausaufgaben gemacht hat und stellen Sie sich schon einmal darauf ein, dass Sie nicht einmal ihre Einlage zurückerhalten. Ob und wie viel es noch gibt wird sich zeigen.

 

Sie haben auf Gold gesetzt, was auch richtig ist. Leider haben Sie den falschen Partner ausgesucht. Da es bei der BWF ganz viele Sparer gab, die jetzt ihre Zahlungen eingestellt haben und nicht wissen, was sie mit dem Betrag von 50 €, 100 €, oder mehr oder weniger machen sollen, empfehlen wir Ihnen weiter in Gold zu investieren.

 

Wenn Sie nicht wissen welcher Anbieter Ihren Wünschen und Voraussetzungen entspricht, finden Sie bei uns unter Tops eine Anbieter mit einem absolut flexibelen Angebot. Sie können ab 10 € monatlich in Silber und ab 15 € monatlich in Gold investieren, haben keine feste Laufzeit und der Vertrag kann jederzeit erhöht, reduziert, ausgesetzt oder gekündigt werden. Mehr Flexibilität geht nicht.

 

Oder sprechen sie uns an, gerne helfen wir Ihnen weiter.

 

 

  

 

 

25. Februar 2015 

 

Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der BaFin wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetrugs

 

Wie wir heute schon berichtet  haben, wurde heute durch die BaFin die Rückabwicklung bei der BWF angeordnet.  Das war aber nicht genug .

 

Die Polizei Berlin und die BaFin haben heute in Berlin und Köln mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht. Grund für die Durchsuchungen war der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug und auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Ermittlungen richteten sich gegen derzeit zehn Personen, die potenziellen Anlegern ein Anlageprodukt angeboten haben sollen, bei dem sie den Ankauf von Gold suggerierten.

 

An dem Einsatz, dem 19 Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde lagen, waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin beteiligt.

 

Die BaFin geht davon aus, dass die Verdächtigen von circa 6.500 Anlegern insgesamt rund 48 Millionen Euro einsammelten. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

 

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Computer und Geschäftsunterlagen. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist und ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

 

Sämtliche im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Rückabwicklung überlassen. Weitere Infos zur Rückabwicklung lesen Sie in nachfolgendem Bericht. 

 

Wir haben vor den Anlagemodellen der BWF gewarnt.

 

 

 

25. Februar 2015

 

Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. („Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“/„BWF-Stiftung“): BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

 

Nun ist es also amtlich. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ( BaFin ) heute mitteilt, wurde dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.

 

Wir haben schon mehrfach über das System der BWF berichtet und davor gewarnt.

 

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Mit dieser Zusicherung betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.


Die BaFin hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung


Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main


zum Abwickler bestellt. Er ist u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen. Herr Dr. Bernsau stellt unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.

 

Herr Dr .Bernsau geht von ca.6.500  Anlegern aus ,weshalb die Rückzahlung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Herr Dr. Bernsau stellt unter

 

www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung

 

Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.


Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

 

 

24.Februar 2015

 

Schon wieder die Commerzbank - Steuerrazzia

 

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sowie verschiedener Fernsehberichte,  durchsuchten Fahnder unter anderem die Zentrale der Commerzbank. In den Fokus sind Mitarbeiter der Luxemburger Tochter geraten. Diese sollen im großen Stil  Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben. Mehrere Tausend Kunden sollen ihr Vermögen in Briefkastenfirmen in Übersee geschleust haben. Die Commerzbank ist an einer schnellen

Aufklärung interessiert , so ein Sprecher der Bank .

 

 

24. Februar 2015

 

BGH: Argentinien muss fällige Altschulden begleichen

 

Nach einem aktuellen Urteil des BGH muss Argentinien gegenüber Privatkunden seine Altschulden  begleichen. Zahlungen können mit Hinweis auf das Völkerrecht nicht verweigert werden. Geklagt hatten2 Anleger. In dem Prozess ging es um Altschulden aus der argentinischen Staatspleite vor 2001. In deren Folge hat Argentinien ab 2002 die Zahlungen an Privatanleger eingestellt und 2005 erste Umschuldungen vereinbart. Argentinien hat im Prozess die Zahlung verweigert, weil die Mehrheit der Gläubiger der Umschuldung zugestimmt hatten. Argentinien war der Meinung der Rest der Anleger müsse sich dieser Vereinbarung fügen.

 

Nachdem schon ein amerikanischer Hedgefonds Argentinien gerichtlich erfolgreich zur Zahlung gefordert hat, wurde nun auch durch das deutsche oberste Gericht zugunsten der deutschen Anleger entschieden. Inwieweit Argentinien diesen Verpflichtungen allerdings nachkommen kann, muss ich noch zeigen. Wir hoffen aber das Beste.

 

 

 

24. Februar 2015

 

CGT- Canada Gold Trust vor dem Aus? Versammlung am 28. Februar 2015

 

Wie bereits am 11.02.15 mitgeteilt ( siehe unten ) hat der Treuhänder der CGT Fonds I - III die Anleger informiert, dass wohl eine Deckungslücke von 7 Millionen CAD besteht.

 

Am 28. Februar findet im Arcotel Camino in Stuttgart eine außerordentliche Gesellschafter-versammlung statt.  Der Geschäftsführer, Peter Brasch, weist alles von sich. Es gibt keine Deckungslücke. Weiterhin geht es um weitere Punkte wie z. B. Zahlung der Zinsen an die Anleger, Nachbesicherung,  wo sind die Kundengelder hingeflossen und einiges mehr.

 

Als ebenfalls sinnvoll sehen wir an, dass ein unabhängiger Geschäftsführer bestellt wird. Peter Brasch fungiert als Geschäftsführer der CGT und ist gleichzeitig in der Führungsspitze der HGM, in diese das Geld der Anleger fließen sollte. 

 

Gold wurde bisher nach unseren Informationen noch  nicht gefördert.

 

Erschwerend kommt noch hinzu, dass die beiden Hauptgesellschafter der HGM ( JH Group AG und Foresight Foundation ) sich in der Öffentlichkeit einen Schlagabtausch liefern. So werden Nebenkriegsschauplätze eröffnet um vom eigentlichen "Schlamassel" abzulenken. 

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den untenstehenden Bericht auch in Verbindung mit der JH Group AG.

 

Wir sind gespannt und bleiben für sie am Ball.

 

Unser Tipp: Wenn Sie in Edelmetalle investieren wollen, kaufen Sie physisch Gold. Wenn Sie damit noch Erträge erzielen wollen, oder regelmäßig einen gewissen betrag investieren wollen, finden sie einen interessanten Anbieter unter unseren Tops.

 


11. Februar 2015

Besteht bei Canada Gold Trust ( CGT ) eine Deckungslücke von 7 Millionen CAD?

Seit einigen Jahren sammelt die in Konstanz am Bodensee ansässige Canada Gold Trust ( CGT ) Millionen bei deutschen Anlegern für deren Fonds ein. Versprochen werden 14 % Rendite p.a. zuzüglich einem Übergewinn wenn der Goldpreis einen gewissen Betrag übersteigt. Bei fallenden Goldkursen ist der Kurs abgesichert. Auf den ersten Blick eine gutes Investment.

Mit den Fonds CGT-Fonds I - III wurden Anlagegelder in Höhe von 52,5 Mio. Euro bei mehr als 1.500 Investoren eingesammelt.

Als Treuhänder der Fonds fungiert die Xolaris Service GmbH/Konstanz. Wie wir erfahren haben, fordert die Xolaris in einem Anleger - Informationsschreiben die Geschäftsführung des Canada Gold Trust (CGT ) zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung auf. Laut Xolaris Geschäftsführer Stefan Klaile besteht eine Deckungslücke von 7 Millionen Canadischen Dollar ( ca. 4,9 Millionen Euro ).

Der CGT Geschäftsführer Peter Prasch weist die Vorwürfe weit von sich. "Es gibt keine Deckungslücke und keine Fehlbeträge". Wir sind gespannt, ob es zu der außerordentlichen Gesellschafterversammlung kommt und was die Geschäftsleitung vorbringt.

Die 52,5 Mio. Euro flossen in die kanadische Henning Gold Mines Inc.  Diese gehören zu je 45 % der JH Group AG ( GF: Schmolinski ) und  Foresight Foundation/FL ( GF: Dornhuysen ). Die HGM scheint offenbar unter Liquiditätsproblemen zu leiden, weshalb Schmolinski seinen Geschäftspartner Dornhuysen aufgefordert hat zusammen mit ihm frisches Geld nachzuschießen. Ohne frisches Geld kann der Goldabbau nicht anlaufen. Wenn 52,5 Mio € eingesammelt wurden, wozu müssen dann die Gesellschafter der HGM nachschießen?

Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Verfügungsverbot des Fürstlichen Landgerichts des Fürstentum Liechtenstein vom Oktober 2014. Hier wird dem Trio Hartwig, Hartwig Werner der Zugriff zu Gold und Geld untersagt. Es wird wegen Verdachts der Geldwäscherei ermittelt.  Wenigstens bei einer der involvierten Firmen soll die JH Group AG in 2014 noch Hauptgesell-schafter gewesen sein. Wir bleiben am Ball.

Im Gegensatz zu manchen Informationsdiensten, haben wir dieses Investment schon immer etwas kritisch angesehen. Deshalb raten wir weiterhin von einer Beteiligung ab.

 

 

 

 

29. Januar 2015

 

Gemäß unserem Beitrag zur aktuellen Anleihe des Bundes mit 1,07 % Rendite für eine Laufzeit von 31 Jahren, darf berechtigt die Frage gestellt werden: "Wie sicher sind noch Lebensver-sicherungen?". Von Juli 1994 bis Juli 2000 lag der Garantiezins bei 4 %. D. h., alle in dem Zeitraum abgeschlossenen Verträge werden mit 4 % verzinst.

 

Zum damaligen Zeitpunkt brachten Staatsanleihen und Sparbriefe noch eine Rendite von

6,75 % - 7 %. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren sind diese schon lange ausgelaufen und bringen eine wesentlich schlechtere Rendite. Wenn diese Beträge heute wieder neu angelegt werden, bringen sie zwischen 0,5 % und 1,00 %. Die Versicherung muss aber 4 % garantieren. Wie soll das funktionieren?

 

Von 78 Lebensversicherungsgesellschaften gibt es nur noch 13 Gesellschaften die einschließlich der Überschüsse 4 % für das Jahr 2015 "versprechen", aber nicht garantieren.  Der schlechteste Anbieter ( Viktoria Lebensversicherung AG ) verzinst nur noch mit 2,50 %, gefolgt von der ERGO ( ehemalige Hamburg-Mannheimer ) mit 2,7 %, der öffentlichen Lebensversicherung Berlin-Brandenburg AG und der SV Sparkassen Versicherung Lebensversicherung AG jeweils 2,75 %. Die durchschnittliche Verzinsung aller Gesellschaften liegt bei 3,33 %.Allerdings nur auf den Sparanteil. Nach Abzug aller Kosten liegt die Verzinsung nur noch zwischen ca. zwei und drei Prozent. Das ist zwar mehr wie auf dem Sparbuch, aber dafür binden sie sich auch 25 bis 40 Jahre, oder länger. Wenn Sie vorzeitig kündigen, erhalten Sie nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge.

 

Wie lange können die Versicherungsgesellschaften in dieser Situation noch einen Garantiezins von 4 %, 3,25 % oder 2,75 % halten? Oder  müssen einige Versicherungsgesellschaften nach

§ 89 VAG eine Zahlungsaussetzung beantragen? Diese kann bis zu 2 Jahren gehen.

 

Sie sollten darüber nachdenken ob diese "Anlage" noch für Ihre Altersvorsorge oder Sparziel  geeignet ist.

 

 

29. Januar 2015

 

Neue Anleihe - Der Bund zahlt nur 1,07 % Zinsen für eine Laufzeit von 31 Jahren

 

Obwohl der Haushalt eine schwarze Null schreiben soll, verschuldet sich der Bund neu. Trotz langer Laufzeit von 31 Jahren musste der Bund nur eine Rendite von 1,07 % bieten um  eine Anleihe mit Laufzeit bin 2046 zu erhöhen. 940 Millionen Euro wurden platziert.

 

Für Anleger absolut unattraktiv, aber für den Staat ein toller Zinssatz. Allerdings immer noch besser als 2 Anlagen im letzten  und vorletzten Jahr, die zu Null Prozent bzw. mit Negativzinsen ausgegeben wurden. Das heißt, die Anleger müssen noch Geld dem Staat zahlen, damit sie im das Geld leihen dürfen. Eine super Anlage für den Staat. Und für den Anleger? Bessere Möglichkeiten finden Sie bei uns in der Rubrik Geldanlagen.

 

 

27.Januar 2015

 

Bankgebühren vor Gericht - BGH Entscheidung

 

Es sollte bei der heutigen Entscheidung des BGH um Gebühren für Ein- und Auszahlungen am Bankschalter gehen. Die Richter jedoch verkündeten dass Gebühren-Klauseln in den Allgemeinen  Geschäftsbedingungen nicht zu allgemein gehalten werden dürfen und dass somit Banken für selbst verursachte Fehlbuchungen keine Gebühren verlangen können.

 

Beklagt waren die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg. Die Bank hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine allgemeine Position wie folgt aufgeführt: "Preis pro Buchungsposten 0,35 Euro." Dagegen haben einige Kunden geklagt .

 

Diese Klausel hat der BGH nun gekippt, weil sie Kunden unangemessen benachteilige. "Eine Klausel, die ganz allgemein pro Buchung eine Entgelt erhebt, ist unwirksam", so BGH-Sprecherin Weinland.

 

Falls Ihre Bank eine ähnliche pauschale Klausel in den AGB's verankert hat, können Sie diese Gebühr mit Verweis auf das BGH Urteil von Ihrer Bank zurück verlangen. Allerdings müssen Sie hierbei die Verjährungsfristen beachten. In den seltensten Fällen wird ihre Bank allerdings freiwillig zahlen und die Gerichte werden wohl entscheiden müssen.

 

Ursprünglich ging es in dem Verfahren darum, ob Geldhäuser für Barein- und Auszahlungen am Schalter Gebühren erheben dürfen. Diese Frage ist seit 2009 umstritten. Und sie wird es bleiben, weil der BGH dazu überraschend nichts entschieden hat.

 

 

26. Januar 2015

 

Sparkasse Ulm - Landgericht stärkt Rechte der Sparer.

 

Wie schon mehrfach berichtet, kündigen Bausparkassen die Altverträge mit bis zu 4 % Guthaben-zinsen jährlich. Aber nicht nur Bausparkassen wollen sich von den Altverträgen trennen. Auch Banken versuchen diesen Weg zu gehen. So auch die Sparkasse Ulm.

 

Die Sparkasse Ulm hatte ein Produkt namens Scala-Vertrag angeboten. Die Verträge sahen vor,  dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate bis zu 2.500 € monatlich erhöhen konnten. Zusätzlich erhielten die Kunden zum Grundzins einen Bonuszins  von bis zu 3,5 %. Reduzieren konnte der Kunde seine monatliche Sparrate bis auf 25 €.

 

Kunden die in der Niedrigzinsphase ihre Sparrate auf bis zu 2.500 € monatlich erhöhen wollten, wurde eine Erhöhung verweigert. Außerdem wurden Verträge von der Sparkasse Ulm gekündigt, wenn die Kunden ein Angebot auf eine Umstellung in ein schlechteres Produkt nicht angenommen haben.

 

Dagegen haben mehrere Kunden geklagt und vor dem Landgericht Ulm nun Recht bekommen. Die Sparkasse Ulm  kündigte an das Urteil zu prüfen und dann über Rechtsmittel zu entscheiden.

 

Wir sind der Auffassung, dass auch die Finanzinstitute Verträge einhalten müssen. Wäre es umgekehrt gewesen und die Zinsen wären auf das doppelte gestiegen, hätte die Sparkasse Ulm ihre Kunden auch nicht aus den Verträgen gelassen um einen lukrativeren Vertrag abschließen zu können. Hier hätte die Sparkasse Ulm auf Einhaltung geklagt.

 

 

26 Januar 2015

 

Weitere Bausparkassen wollen  Altverträge kündigen

 

In unserer Rubrik aktuelle Informationen haben wir bereits am 20.01.15 darüber berichtet, dass einige Bausparkassen Ihren Kunden die Altverträge kündigen.

 

Nun hat die LBS Schleswig-Holstein-Hamburg mitgeteilt, dass im Laufe des Jahres auch Altverträge gekündigt werden. Mittlerweile haben 13 von 20 Bausparkassen gekündigt, oder sprechen im Laufe dieses Jahres die Kündigung aus.

 

Hier handelt es sich um Kunden, die mit dem Bausparvertrag nie ein Bauspardarlehen aufnehmen wollten. Diese Abschlüsse wurden nur getätigt um die hohen Guthabenzinsen von bis zu 4 % jährlich zu erhalten.

 

Diesen Kunden raten wir ja keinen neuen Bausparvertrag abzuschließen. Es gibt interessantere Alternativen als sein Geld auf einem Bausparvertrag oder einem Festgeldkonto anzulegen.

 

Wenn Sie alles über Bausparverträge interessiert, lesen Sie bitte hier weiter.

 

 

 

 

 

20. Januar 2015

 

Schwierige Zeiten für Bausparer

 

Laut Stiftung Warentest sind nur 3 von 20 Bausparkassen gut!

 

Stiftung Warentest hat 20 Bausparkassen getestet. Wie gut die Angebote der Bausparkassen sind, hängt sehr stark  von den Beratungen ab. Viele Berater setzen Bausparsummen, Guthaben oder Darlehnsraten zu hoch an und enthielten wichtige Informationen.

 

Wenn Sie als Kunde bei diesen Beratern gelandet sind, kann Sie diese Beratung einige Tausend Euro kosten.

 

Die Bausparkassen wollen der Kritik auf den Grund gehen. Sehen wir mal, was dabei heraus kommt.

 

Seit einiger Zeit sind die Bausparkassen in der Kritik weil sie alte Bausparverträge kündigen. Wenn sie vor 10 Jahren oder länger einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, konnten Sie bis zu 4 % Guthabenzinsen pro Jahr erhalten. Durch das heutige Zinsniveau erzielen die Bauspar-kassen noch ca. die Hälfte, müssen aber den "Altkunden" das doppelte bezahlen. Für die Bausparkassen ist das kein gutes Geschäft mehr.

 

Deshalb gehen immer mehr Bausparkassen dazu über die alten Verträge zu kündigen um sich von den "hohen" Verpflichtungen zu befreien. Kündigungen wurden bisher unter anderem von folgenden Bausparkassen ausgesprochen:

 

Wüstenrot, LBS Baden-Württemberg ( zum März 2015 ),  LBS Bayern und LBS Nordrhein-Westfalen.

 

Die Bausparkasse Schwäbisch Hall kündigte an die Verträge zu kündigen, wenn durch das angesparte Guthaben die Bausparsumm erreicht sei.

 

Bis die Gericht über die Rechtmäßigkeit entscheiden, werden wohl noch viele Monate vergehen. Solange ist die Kündigungswelle nicht aufzuhalten. Widersprechen sie auf jeden Fall der Kündigung.

 

Wenn Sie auch zu den gekündigten Kunden gehören, sollten sie keinen neuen Bausparvertrag abschließen. Womöglich wird Ihnen empfohlen den Auszahlungsbetrag gleich wieder in den neuen Bausparvertrag einzuzahlen. Natürlich mit hoher Abschlussgebühr und somit hoher  Provision für den Berater und kaum Zinsen. Warum Sie keinen Bausparvertrag abschließen sollten? Lesen Sie hier weiter

 

 

 

 

31.Dezember 2014

 

Bankenrettung in Russland!

 

Russland muss seine zweitgrößte Bank mit öffentlichen Mitteln in Höhe von 100 Milliarden Rubel ( ca. 1,4 Milliarden Euro ) retten. Das teilte die staatlich kontrollierte VTR Bank am 30. 12.14 mit.

Weiterhin teilte die Bank mit, dass sie davon ausgehe bis Einde März 2015 weitere 150 Milliarden Rubel zu benötigen.  Die VTR Bank ist eine wichtige Kreditquelle für öffentliche Großprojekte in Russland.

 

Die VTR Bank hat auch in Deutschland Kundengelder eingesammelt. In dieser Zeit hat niemand damit gerechnet, dass sich das Verhältnis zu Russland so abkühlt und an die Zeiten des Kalten Krieges erinnert.

 

Die Sparer können nur hoffen, dass das Institut überlebt und auch der russische Staat trotz dramatischer Abwertung des Rubel, Halbierung des Ölpreises und hoher Inflationsraten noch genügend Kapital hat um damit das Bankinstitut zu stützen.

 

Nach dem Zusammenbruch der Lehman Brothers, der isländischen Kaupthing Bank, der griechischen sowie der zyprischen Banken sollten die deutschen Sparer nicht noch einmal ihre Spareinlagen verlieren.

 

Es ist nicht erforderlich ein größeres Risiko einzugehen, nur um 0,5 % - 1 % höhere Verzinsung jährlich zu erreichen. Das geht auch anders und ohne Ausfallrisiko. Wenn Sie nicht wissen wie, kontaktieren Sie uns und schreiben uns eine Mail.

 

 

 

29. Dezember 2014

 

Andorra - Bankgeheimnis fällt

 

Die EU und die USA haben es geschafft. Als eines der letzten Finanzparadiese  zeigt sich nun Andorra, wie auch die Schweiz und Luxemburg, bereit künftig Bankdaten ausländischer Kunden an die Heimatländer zu übermitteln.

 

Somit gibt es nur noch wenige Länder wo das Bankgeheimnis gewahrt bleibt. Mit der richtigen Anlagestrategie ist es nicht erforderlich auf irgendwelche Inselstaaten auszuweichen nur um die Gewinne nicht versteuern zu müssen.

 

 

 

29. Oktober 2014

 

Aktuell haben wir das neue BGH Urteil zu Bankbearbeitungsgebühren unter der Rubrik Finanzen beschrieben. Außerdem können Sie ein Musterbrief downloaden.

 

Da wir unsere Webseite total neu gestaltet haben, sind unsere "alten"News, Informationen und Texte nicht übernommen worden und Sie haben nur Zugriff auf Informationen seit August 2014.

 

Besuchen Sie auch die Rubrik Tops und Flops. In dieser Rubrik haben wir Bewertungen für Produkte abgegeben.

 

Flops sind 2 Goldprodukte. Wir sind nicht gegen Goldprodukte, im Gegenteil, diese halten wir für sinnvoll. Ganz im Gegenteil zu manchen Schwarzsehern, die Edelmetalle im freien Fall sehen. Dazu muss man aber die Hintergründe kennen. Bei Interesse schauen Sie unter die Rubrik Finanzen / Edelmetalle.

 

 

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Gemeinsamer Einsatz der Polizei Berlin und der BaFin wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Anlagebetrugs

 

Wie wir heute schon berichtet  haben, wurde durch die BaFin die Rückabwicklung bei der BWF angeordnet.  Das war aber nicht genug .

 

Die Polizei Berlin und die BaFin haben heute in Berlin und Köln mehrere Firmen, Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht. Grund für die Durchsuchungen war der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug und auf Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Die Ermittlungen richteten sich gegen derzeit zehn Personen, die potenziellen Anlegern ein Anlageprodukt angeboten haben sollen, bei dem sie den Ankauf von Gold suggerierten.

 


An dem Einsatz, dem 19 Durchsuchungsbeschlüsse zugrunde lagen, waren rund 120 Polizeibeamte und fünf Ermittler der BaFin beteiligt.

 

Die BaFin geht davon aus, dass die Verdächtigen von circa 6.500 Anlegern insgesamt rund 48 Millionen Euro einsammelten. Nach derzeitigen Erkenntnissen des Landeskriminalamtes Berlin wurde ein zweistelliger Millionenbetrag dieser Anlegergelder nicht zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet.

 

In Berlin stellten Kriminalbeamte insgesamt etwa vier Tonnen angebliches Gold sowie umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Computer und Geschäftsunterlagen. Wie hoch der Feingehalt des Goldes ist und ob es sich um „Doubletten“ handelt, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

 

Sämtliche im Rahmen der Durchsuchungen sichergestellten „körperlichen“ Vermögenswerte werden der Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei zum Zwecke der Rückabwicklung überlassen. Weitere Infos zur Rückabwicklung lesen Sie in nachfolgendem Bericht. 

 

Wir haben vor den Anlagemodellen der BWF gewarnt.


25. Februar 2015

Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. („Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“/„BWF-Stiftung“): BaFin bestellt Abwickler für unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft


Nun ist es also amtlich. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ( BaFin ) heute mitteilt, wurde dem Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V., Köln, mit Bescheid, der am 25. Februar 2015 bekannt gegeben wurde, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts untersagt und die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Geschäfte angeordnet. Der Verein tritt auch unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ oder „BWF-Stiftung“ in Erscheinung.

 

Wir haben schon mehrfach über das System der BWF berichtet und davor gewarnt. Siehe auch unsere Berichterstattung unten.

 

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. bot Anlegern den Erwerb von physischem Gold an. Zugleich verpflichtete der Verein sich, dieses nach Ablauf der Vertragslaufzeit zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzukaufen. Mit dieser Zusicherung betrieb der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Einlagengeschäft ist durch vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.
Die BaFin hat zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung


Herrn Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau
BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte Part-GmbB
Zeilweg 42
60439 Frankfurt am Main


zum Abwickler bestellt. Er ist u.a. befugt, den Schriftverkehr mit betroffenen Anlegern zu führen und das unerlaubte Einlagengeschäft durch Rückzahlung der vorhandenen Gelder an die Anleger abzuwickeln sowie die bestehenden Verträge zu kündigen. Herr Dr. Bernsau stellt unter www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.

 

Herr Dr .Bernsau geht von ca.6.500  Anlegern aus ,weshalb die Rückzahlung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Herr Dr. Bernsau stellt unter

 

www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung


Informationen zum Stand der Abwicklung zur Verfügung.


Die Verfügung der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

BWF - Gold: Die wunderbare Vermehrung, ohne Risiko

 

Gold als Sachwertinvestment spaltet von jeher die Gemüter. Entweder glaubt man an einen steigenden Goldkurs, oder nicht. Wenn man nicht  an einen steigenden Goldkurs glaubt, darf man nicht in Gold investieren.

 

Das ist alles Schnee von gestern. Jetzt kommt die wundersame Vermehrung der BWF - Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung - aus Berlin ins Spiel.

 

Die BWF garantiert ihrem Anleger nach 2 Jahren eine Rückzahlung von 110 %, nach 4 Jahren von 130 % und nach 8 Jahren von 180 %. Sollte der aktuelle Goldpreis über der Rückzahlungs-garantie liegen, erhält der Anleger noch zusätzlich 25 % aus dem Mehrerlös. Wer hier nicht investiert ist dumm, oder?

 

Damit haben wir uns aber nicht zufrieden gegeben und sind der Sache auf den Grund gegangen.

 

Die BWF erklärt ihr Geschäftsprinzip damit, dass aufgrund der großen Nachfrage nach Gold die Hersteller nicht rechtzeitig liefern können und die Kunden 6 - 8 Wochen auf ihre Lieferung warten müssen. Das nutzt die BWF um diese Kunden, mit einem Aufschlag auf den regulären Goldpreis, kurzfristig zu beliefern. Das Gold erhält sie von den Anlegern, die dieses durch ein Sachdarlehen zur Verfügung stellen. Nach dem Verkauf wird die Ware wieder nachbestellt und in den Tresor gelegt. Das macht die BWF mehrmals im Jahr und kann damit "hohe" Renditen erwirtschaften. So weit die Aussage auf der Website der BWF.

 

Das Manko dabei ist nur, dass es die letzten Jahre trotz starker Nachfrage nicht zu Engpässen kam. Wie will die BWF Gewinne erzielen um die Garantie auch einhalten zu können?  Eigentlich müsste die Frage lauten, kann am Goldmarkt überhaupt eine Garantie gegeben werden, da dieser, genauso wie andere Finanztitel z. B. Aktien, Schwankungen unterliegt?

 

Wir sagen nein und es ist auch unseriös. Wie will die BWF ein Minus von z. B. 20 % auffangen und gleichzeitig eine Garantie von z. B. 80 % bei 8 Jahren Laufzeit erreichen? Dazu ein Rechenbeispiel:

 

Sie investieren bei der BWF  10.000 €. Angenommen der Goldpreis beträgt für 1 g Gold 40 €, also erhalten Sie 250 Stück 1 g Goldbarren. Nach 8 Jahren sinkt der Goldpreis trotz laufender Steigerung um 20 % des Kaufpreises ( wie z. B. im April 2013 ), dann liegt der Preis bei 32 €. 250 Stücke haben Sie, also liegt der aktuelle Wert bei 8.000 €. Die BWF garantiert Ihnen aber  180 % Ihrer Investition, also 18.000 €. Wo nimmt die BWF die fehlenden 10.000 € her? Wir raten ihnen, lassen Sie sich auf so etwas ja nicht ein. Dieser Kurseinbruch mag weit hergeholt sein, aber theoretisch ist alles möglich.

 

Dem Kunden entstehen keine Kosten für die Einrichtung und laufende Verwaltung seines Vertrages. Das ist sehr edel uns sozial von der BWF, denn sie übernimmt alle Kosten. Wie das funktionieren soll, kann nur die BWF wissen, denn es wird ja 100 % des Anlagebetrages in Gold investiert. Der Verdacht liegt nahe, dass die Produkte Gold-Standard benötigt werden, um den Vertrieb finanzieren zu können. Aber vielleicht täuschen wir uns auch und die BWF legt alles offen. In diesem Fall hätte die BWF eine Lizenz zum Gelddrucken erhalten. Oder anders ausgedrückt, sie hätte die legendäre "Eier-legende-Woll-Milch-Sau".

 

Ein Vertrag nach Gold Standard ist ab 2.000 € möglich.  Der Kunde kann jederzeit vorzeitig kündigen, verliert aber dann sämtliche Garantieansprüche. Wenn er sich nicht das Gold liefern lässt, sondern die Auszahlung auf sein Konto wünscht, wird zum aktuellen BWF - Ankaufspreis abgerechnet.

 

Wünscht der Kunde die Auslieferung seines Goldbestandes, ist dies erst ab einem Besitz von 100 g möglich. Für die vorzeitige Auflösung werden Gebühren in Höhe von 15 % auf den Goldbestand in Gewichtseinheiten fällig. Also bei 100 g werden 15 g von der BWF einbehalten und Sie erhalten nur 85 g ausgeliefert. Bei einem Goldbestand von 1000 g werden 150 g einbehalten. Eine stolze Summe. Diese Gebühr von 15 % wird auch fällig, wenn Sie den Gegenwert auf Ihr Konto überwiesen haben wollen.

 

Es gibt noch ein weiteres Produkt mit dem Namen Gold-Plus. Hierbei handelt es sich um einen monatlichen "Sparplan" ab 25 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und einem garantierten Rückkaufspreis von 150 %. Die einmalige Sonderzahlung beträgt das Dreissigfache der Monatsrate. Also 750 € bei einer Sparrate von 25 €. Von dieser Sonderzahlung erhält wohl ein Großteil der Vertrieb. Laut AGB'S übernimmt auch bei diesem Produkt die BWF die Vertriebskosten und laufende Kosten.

 

Auch bei dem "Spar" - Programm werden Kosten in Höhe von 15 % bei vorzeitiger Kündigung fällig.

 

Aus welchen Töpfen die BWF die Vertriebskosten und laufenden Versicherungs- und Verwaltungskosten nimmt und warum bei dem "Spar" - Programm eine Sonderzahlung von 30 Sparraten erforderlich ist, weiß nur die BWF. Wir gehen davon aus, dass diese für die Vertriebs- und laufende Verwaltungskosten der BWF benötigt werden.

 

 Die BWF wirbt für Seriösität mit einem Test der Firma SCOREDEX vom 12. Juli 2013.

 

Die SCOREDEX-Bewertung der BWF-Stiftung:

 

Bei den Merkmalen Referenzen und Branchenvergleich erreicht die BWF-Stiftung gute Ergebnisse. Bezüglich der Merkmale Risikoprävention, Ausbildung, Soziales Umfeld, Juristische Merkmale und Medienresonanz sind sie Werte exzellent.

 

Mal ehrlich, wenn Sie sich die Bewertung einer Firma anschauen, was interessiert Sie dann? Natürlich die Umsätze, Gewinne, Kosten, Verbindlichkeiten usw. 

 

Die Bewertung von SCOREDEX ist nur Kosmetik für die BWF, sagt aber überhaupt nichts über die Ertragskraft und Seriösität der BWF aus.

 

Auf der Website der BWF sind die Goldpreise für je 1 g hinterlegt. Wir haben uns hier mal stellvertretend 5 Monate aus dem Jahr 2012 herausgesucht und geben diese nachfolgend wieder.

 

Monat/Jahr            Preis BWF       Preis Markt     Differnez

 

07/2012                   53,08 €              50,00 €             3,08 €

08/2012                   54,92 €              50,00 €             4,92 €

09/2012                   56,80 €              50,00 €             6,80 €

10/2012                   56,33 €              52,00 €             4,33 €

11/2012                   57,72 €              52,00 €             5,72 €      

 

Ein Schelm, wer da böses ahnt. Unterstellen wir mal, dass die BWF 10.000 Kunden betreut, dann sind das pro Monat mal schnell 40.000 € - 50.000 € für die BWF. Letztendlich zahlt der Kunde seine ganzen Gebühren selbst durch überhöhte Verkaufspreise.

 

Die Differenz ist noch größer, da die BWF ihre Kunden an einem Bruchteilseigentum beteiligt. Das heißt, die Kunden werden an großen Barren wie 100 g oder 1 KG Barren beteiligt und der Einkaufspreis liegt umgerechnet auf 1 g noch niedriger.

 

Wir sind der Meinung, dass es sich zudem bei der Garantie um ein gewerbsmäßiges Bankgeschäft handelt wofür bekanntlich eine Erlaubnis nach § 32 KWG erforderlich ist. Wir bezweifeln, dass die BWF solch eine Erlaubnis besitzt.

 

Es ist wohl davon auszugehen, dass die BWF damit rechnet, dass ein Großteil der Kunden nicht das Ende der Vertragslaufzeit einhält und vorzeitig kündigt. Somit muss die BWF die Rückzahlungsgarantie nicht einhalten und kassiert noch zusätzlich satte 15 % Stornogebühr.

 

Der frühere Geschäftsführer der BWF, Rainer Saik und sein Stiefsohn, Rainer Möller, alleiniger Gesellschafter der BWF haben beide ein Insolvenzverfahren hinter sich.  Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolgte bei Saik im Jahre 2012 und bei Möller im Jahre 2011. Das war den beiden anscheinend doch zu  heikel und sie haben sich offiziell aus den BWF Geschäften zurückgezogen. 1. Vorstand ist nur Detlef Braumann.

 

Bevor Sie sich bei der BWF Kunde werden, sollten Sie alles genau überprüfen.

 

Dass es auch anders geht  sehen Sie bei den Tops. Hier haben wir einen Anbieter bewertet.

 

Die BWF hat zwischenzeitlich das Angebot von ihrer Website entfernt. Nach unbestätigten Berichten soll die BaFin der BWF Stiftung das Geschäftsmodell untersagt und die Rückabwicklung angeordnet haben. Allerdings liegt uns bisher kein Nachweis darüber vor.

 

Als 2. Flop-Kandidaten hatten wir die Firma Queensgold aufgeführt. Diese hatte ein Produkt angeboten, das fast wie das Angebot der BWF Stiftung war. Dieses Angebot wurde zurückgenommen. Wir vermuten Problem mit der BaFin wegen unerlaubtem Einlagegeschäft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegen den Regulierungen im Finanzbereich suchen viele Vermittler nach unregulierten Produkten.

 

Deshalb sprießen die Goldvertriebe wie die Pilze aus dem Boden . Wir werden uns in Kürze dem Thema widmen und prüfen welche Firmen und Produkte gut sind und von welchen Sie besser die Finger lassen.